Einwohneranfrage Herr Melzer zum Maßnahmenmonitoring zum
Kimaaktionsplan (KAP)
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
das mit BV 25/0638 vorgelegte Maßnahmenmonitoring erfolgt nur anhand der
Maßnahmenzahl und mit unbestimmten Umsetzungsständen (1. noch nicht begonnen, 2.
in Planung, 3. in Umsetzung, 4. fortlaufend/verstetigt, 5. abgeschlossen). Es fehlen
qualitative Aussagen und eine Beurteilung der Klimawirkung anhand der CO²-Äquivalente
aus den KAP-Maßnahmensteckbriefen. Der vorgelegte Monitoring-Bericht erfüllt nur die
Anforderungen eines Kurzberichtes. Das webbasierte Monitoring-Tool fehlt.
- Der KAP soll 2026 evaluiert und fortgeschrieben werden. Der vorgelegte Kurzbericht ist aufgrund fehlender quantitativer Aussagen und fehlender Beurteilung der Klimawirkung nicht ausreichend. Auf welcher Grundlage soll die KAP-Fortschreibung erfolgen?
- Das Monitoring-Konzept zum KAP scheint den Anforderungen für eine KAP-Fortschreibung nicht zu genügen. Muss das Monitoring-Konzept überarbeitet und umgesetzt werden bevor die KAP-Evaluierung erfolgen kann?
- Wie wird bei der KAP-Evaluierung und der Überarbeitung des KAP-Monitoring-Konzeptes die Zivilgesellschaft, der Klimaschutzbeirat und externe fachbezogene Experten einbezogen?
Mit freundlichen Grüßen
Melzer
Antwort durch die Dezernentin Kathleen Lützkendorf
Sehr geehrter Herr Melzer,
gern beantworte ich Ihre Anfrage vom 18.03.2026 zum Maßnahmenmonitoring zum
Klima-Aktionsplan.
1. Der KAP soll 2026 evaluiert und fortgeschrieben werden. Der vorgelegte Kurzbe-
richt ist aufgrund fehlender quantitativer Aussagen und fehlender Beurteilung der
Klimawirkung nicht ausreichend. Auf welcher Grundlage soll die KAP-Fortschrei-
bung erfolgen?
Der vorgelegte Kurzbericht (25/0638-BE) umfasst das Maßnahmenmonitoring zum
Klima-Aktionsplan (KAP). Dabei wird als sogenanntes Bottom-up-Monitoring der aktu-
elle Umsetzungsstand der 73 KAP-Maßnahmen dokumentiert. Dieses Monitoring ist
Teil des 2024 beschlossenen Monitoringkonzeptes (24/2333-BV) und dort im Abschnitt
4 unter der Überschrift Maßnahmen-Controlling näher beschrieben.
Inhalt und Vorgehen zur regelmäßigen Evaluierung des KAP sind ebenfalls im Moni-
toring-Konzept beschrieben. Die erste Evaluierung soll im Jahr 2026 für das Jahr 2025
erfolgen. Grundlage der Evaluierung bilden die Energieverbrauchs- und Treibhausgas-
bilanz (Top-down-Monitoring) sowie das eingangs beschriebene Maßnahmenmonito-
ring. Zusätzlich soll eine Bewertung der im Klima-Aktionsplan angesetzten Zielprämis-
sen sowie eine Wirkungsanalyse zu den bisherigen Klimaschutzaktivitäten erfolgen.
Es soll dabei auch überprüft werden, inwiefern eine Anpassung des Klimaneutralitäts-
szenarios notwendig ist und welche Auswirkungen sich daraus auf Zielsetzung und
Maßnahmengestaltung ergeben. Die Ergebnisse der Evaluierung bilden somit die
Grundlage für einen Stadtratsbeschluss für die Fortschreibung des KAP.
2. Das Monitoring-Konzept zum KAP scheint den Anforderungen für eine KAP-Fort-
schreibung nicht zu genügen. Muss das Monitoring-Konzept überarbeitet und um-
gesetzt werden bevor die KAP-Evaluierung erfolgen kann?
Derzeit liegen keine Hinweise vor, dass das Monitoring-Konzept den Anforderungen
für eine KAP-Fortschreibung nicht genügt. Eine entsprechende Bewertung wird erst
nach Abschluss eines ersten Evaluierungsprozesses möglich sein.
3. Wie wird bei der KAP-Evaluierung und der Überarbeitung des KAP-Monitoring-
Konzeptes die Zivilgesellschaft, der Klimaschutzbeirat und externe fachbezogene
Experten einbezogen?
Die Evaluierung soll durch ein externes Fachbüro erfolgen. Außerdem werden alle zur
Umsetzung der KAP-Maßnahmen relevanten Akteurinnen und Akteure eingebunden.Eine Rückkopplung erfolgt selbstverständlich auch mit dem Klimaschutz-Beirat, dem
Runden Tisch für Klima und Umwelt und dem Stadtentwicklungsausschuss.
Mit freundlichen Grüßen
Kathleen Lützkendorf
Dezernentin für Soziales, Gesundheit, Zuwanderung und Klima