Einwohneranfrage Herr Melzer zur Kommunalen Wärmeplanung –
Beschlüsse des Stadtrates
Mit Vorlage 25/0378-BV über die Kommunale Wärmeplanung wurde u.a. beschlossen,
dass die landes- und bundesrechtlichen Regelungen zu berücksichtigen sind, dass der
Oberbürgermeister darauf hinwirkt, dass die Energieversorgungsinfrastruktur auf
Grundlage der kommunalen Wärmeplanung weiter zu entwickeln ist und dass die
Stadtverwaltung einmal jährlich über den Sachstand der Planung und die Umsetzung der
Wärmeplanung berichtet.
Die Kommunale Wärmeplanung zieht weitere Kreise. Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Umwelt, Klimaschutz und Nachhaltigkeit hat mit Stand 09.09.25 unter TOP 6 die
Beschlussvorlage Transparenz und Planungssicherheit für die Wärmeplanung von SPD
und FDP auf der Tagesordnung. In TLZ/OTZ vom 01.09.2025 haben sich zwei Stadträte
von FDP und CDU unter der Überschrift „Zweifel am Klimaaktionsplan: Wer soll’s
bezahlen?“ geäußert. Es werden in diesem Artikel Schulden der Stadtwerke in Höhe von
532 Millionen Euro (2023) genannt.
- Frage:
Derzeit wird die Fernwärme in Jena zu 98% erdgasbasiert produziert. Bis 01. Januar 2030
muss 30% der Fernwärme auf Basis erneuerbarer Energien oder unvermeidbare
Abwärme produziert werden (WPG §29 Anteil erneuerbarer Energien in Wärmenetzen
(KWK-Wärme ist keine unvermeidbare Abwärme).
Wie wird sichergestellt, dass diese landes- und bundesrechtliche Regelung umgesetzt
wird? - Frage:
Der Stadtwerke haben 532 Millionen Euro (2023) Schulden. Die Finanzmittelplanung der
Stadtwerke Jena für den Planungszeitraum 2025 bis 2040 weißt eine
Nettoneuverschuldung von 253 Millionen Euro und eine Finanzierungslücke von 293
Millionen Euro aus (in Summe 1.078 Millionen Euro).
Wie überwacht die Stadt Jena (Oberbürgermeister, Finanzdezernent, Stadtratsmitglieder
als Aufsichtsräte) den Abbau der Altschulden, die Reduzierung der Neuverschuldung und
das Schließen der Finanzierungslücke? - Frage
Wann berichtet die Stadtverwaltung und in welchem Rahmen des erste Mal über den
Sachstand der Planung und die Umsetzung der Wärmeplanung (mit prüfbarem
technischen Konzept, nachvollziehbaren Kosten und Terminen) und wer prüft den Inhalt
des Berichts?
Antwort durch die Dezernentin Kathleen Lützkendorf
Sehr geehrter Herr Melzer,
gern beantworte ich Ihre Anfrage vom 10.09.2025 zur Kommunalen Wärmeplanung.
1. Derzeit wird die Fernwärme in Jena zu 98% erdgasbasiert produziert. Bis 01. Januar 2030 muss 30% der Fernwärme auf Basis erneuerbarer Energien oder unvermeidbare Abwärme produziert werden (WPG §29 Anteil erneuerbarer Energien in Wärmenetzen (KWK-Wärme ist keine unvermeidbare Abwärme).
Wie wird sichergestellt, dass diese landes- und bundesrechtliche Regelung umgesetzt
wird?
Gemäß § 29 Abs. 1 WPG muss die jährliche Nettowärmeerzeugung für jedes Wärmenetz ab dem 1. Januar 2030 zu einem Anteil von mindestens 30 % aus erneuerbaren Energien, unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination hieraus gespeist werden. Die Umsetzung erfolgt durch die jeweiligen Wärmenetzbetreiber. In Jena ist die Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH Betreiber des Fernwärmenetzes.
Die Stadtwerke Energie Jena-Pößneck haben sich bereits auf den Weg zur Dekarbonisierung der Fernwärme in Jena gemacht. Ende 2022 haben die Stadtwerke Energie Jena-Pößneck in ihrer Wärmenetzstrategie gemäß § 8 Abs. 4 ThürKlimaG ein Konzept für eine klimaneutrale Fernwärmeversorgung bis 2040 aufgezeigt. Darauf aufbauend wurde für das bestehende Fernwärmenetz in Jena ein BEW-Antrag (Bundesförderung für effiziente Wärmenetze) für eine Transformationsplanung erfolgreich gestellt. Die Trafoplanung gemäß BEW-Modul 1 muss bis Mai 2026 abgeschlossen sein und ist die Grundlage für die weitere Umsetzung durch Maßnahmen, die über BEW-Modul 2 gefördert werden.
2. Der Stadtwerke haben 532 Millionen Euro (2023) Schulden. Die Finanzmittelplanung der Stadtwerke Jena für den Planungszeitraum 2025 bis 2040 weißt eine Nettoneuverschuldung von 253 Millionen Euro und eine Finanzierungslücke von 293 Millionen Euro aus (in Summe 1.078 Millionen Euro).
Wie überwacht die Stadt Jena (Oberbürgermeister, Finanzdezernent, Stadtratsmitglieder
als Aufsichtsräte) den Abbau der Altschulden, die Reduzierung der Neuverschuldung und
das Schließen der Finanzierungslücke?
Die Wirtschaftsplanung der Stadtwerkegruppe erfolgt in enger Abstimmung mit der Stadt Jena in Form des Beteiligungsmanagements, welches im Fachdienst Finanzen angesiedelt ist, sowie der Stadtspitze, bestehend aus Oberbürgermeister und Dezernentinnen und Dezernenten. Mit dem o.g. Teilnehmerkreis erfolgen regelmäßige Jour fixe zu Fach- und Finanzthemen sowie Quartalsgespräche. Den Stadträtinnen und Stadträten, die in den Aufsichtsrat entsandt wurde, werden durch das Beteiligungsmanagement der Stadt Jena für die Sitzungen entsprechende Stellungnahmen vorbereitet und beratend zur Verfügung gestellt. Diese enthalten Hinweise, Bewertungen und Empfehlungen zu den TOPs der Sitzungen.
3. Wann berichtet die Stadtverwaltung und in welchem Rahmen das erste Mal über den Sachstand der Planung und die Umsetzung der Wärmeplanung (mit prüfbarem technischen Konzept, nachvollziehbaren Kosten und Terminen) und wer prüft den Inhalt des Berichts?
Mit dem Beschluss zur Kommunalen Wärmeplanung (25/0378-BV) vom 25.06.2025 hat der
Stadtrat im Beschlusspunkt 007 die Stadtverwaltung beauftragt, einmal jährlich über den Sachstand der Planung und Umsetzung der Wärmeplanung zu berichten.
Im Bericht zur kommunalen Wärmeplanung wird im Kapitel 8 – Monitoringkonzept – das Vorgehen zur Überprüfung des Maßnahmenfortschritts beschrieben. Demnach soll das Monitoring nach zwei Ansätzen erfolgen.
Das so genannte Top-down-Monitoring wird mithilfe der Energieverbrauchs- und Treibhausgasbilanz durchgeführt. Eine Energieverbrauchs- und Treibhausgasbilanz wird bereits jährlich erstellt und wurde zuletzt für das Bilanzjahr 2023 als Berichtsvorlage 25/0424-BE dem Stadtrat vorgelegt.
Dabei werden die Energieverbräuche und die Treibausgasemissionen für die Stadt Jena sowie
einzelne Sektoren, wie z.B. den Gebäudesektor ermittelt. Weiterhin wird die Nutzung erneuerbarer Energien analysiert. Für die Wärmeproduktion erfolgte für das Jahr 2023 erstmalig eine Aufteilung nach Biogas, Solarthermie und Wärmepumpen.
Das so genannte Bottom-up-Monitoring soll wie im Bericht vorgeschlagen als Umsetzungskon-
trolle zu den im Maßnahmenkatalog beschriebenen Maßnahmen erfolgen. Soweit für einzelne
Maßnahmen sinnvoll und erhebbar werden für eine Wirkungskontrolle zusätzlich spezielle Wirkungsindikatoren erhoben. Hierzu wurden zu den beschriebenen Maßnahmen erste Vorschläge entwickelt.
Die Berichterstattung zum Sachstand der Planung und zur Umsetzung der Wärmeplanung ge-
genüber dem Stadtrat wird erstmalig im 2. Halbjahr 2026 erfolgen. Ziel der Berichterstattung in 2026 soll es sein, über den einjährigen Zeitraum nach der Beschlussfassung der Wärmeplanung im Juni 2025 zu informieren.
Eine externe Überprüfung der Monitoringberichte ist nicht vorgesehen.
Mit freundlichen Grüßen
Kathleen Lützkendorf
Dezernentin für Soziales, Gesundheit, Zuwanderung und Klima