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Einwohner*innenanfragen an den Stadtrat vom 22.11.2023

    Anfrage von Herrn Patrick Riegner zur Radfahrersicherheit der Bahnunterführung
    Saalbahnhofstrasse:


    Die Zahl der Radfahrer insbesondere hier in Jena steigt ja jährlich, das merken Sie vermutlich auch täglich, allerdings gibt es trotz der grundsätzlich positiven Entwicklung in dieser Stadt für Radfahrer immer wieder gefährliche Stellen. Eine von diesen ist die Bahnunterführung zwischen der Saalbahnhofstraße und der Löbstedter Straße. Dort ist die Problematik, dass man beim scharfen Abbiegen keine Sicht auf den Gegenverkehr hat, was eben dazu führt, dass es immer wieder zu Beinahezusammenstößen zwischen Radfahrern und Fußgängern, oder nur zwischen Radfahrern kommt und trotz präventiven Klingelns man da nicht wirklich mit 100- prozentiger Sicherheit fahren kann.

    Deshalb habe ich folgende 3 Fragen eingereicht:

    1. Frage nach der Anzahl der Unfälle, die dort evtl. bekannt sind.
    2. Wie oder warum ist ein Eckspiegel noch nicht angebracht ? Und ob es vielleicht möglich ist einen solchen dort anzubringen ?
    3. Ist das Anbringen eines Eckspiegels dort geplant ?

    Antwort von Bürgermeister Herrn C. Gerlitz:

    Sie werfen den Fokus tatsächlich auf eine Problemstelle im Jenaer Radwegenetz. Es ist durchaus eine unübersichtliche Führung, gleichwohl ist es kein Unfallhäufungspunkt, es gibt auch keine Meldungen von der Polizei, die bei uns eingegangen wären, über Unfälle mit Personenschäden, die dort aufgetreten wären.
    Was in der Umkehrfolge heißt, dadurch dass es eine unübersichtliche Stelle ist, dort tatsächlich mit einem höheren Maß an Aufmerksamkeit sich bewegt wird, gleichwohl haben genau die Frage, die Sie hier gestellt haben sowohl der Oberbürgermeister, als auch ich, schon an unsere Verkehrsbehörde und an KSJ weitergegeben gehabt, die mit Verweis auf diese Zahlen, dass es eben kein Unfallhäufungspunkt ist, und der Vandalismusgefahr bisher davon abgeraten haben. Wir haben aber tatsächlich vor wenigen Wochen vor 2/3 Wochen die Entscheidung getroffen, dass die Spiegel dort installiert werden sollen. Das ist schon bei KSJ beauftragt und das wird passieren.


    Einwohnerinnenanfrage von Herrn S. Jakobs zu Klimaschutz in der Bauleitplanung:

    Der Klimaschutz ist eine Aufgabe, die uns sicher unser Leben lang begleiten wird. Auch wenn er mal mehr oder weniger im Fokus der Nachrichtenlage steht. Wir alle wissen, dass die Aufgabe zu groß ist, als dass wir sie hier im Saal lösen könnten, aber wir wissen auch dass wir einer Lösung nur näher kommen, wenn jeder an seinem Platz daran mitwirkt.
    Ein Bereich in dem die Stadt Jena immer mitwirken kann, ist die Bauleitplanung.
    Mit dem Inkrafttreten des Klimaschutzgesetzes und der Fortschreibung des Baugesetzbuches ist sie meiner Meinung nach auch dazu verpflichtet.

    Bei der Aufstellung von Bauleitplänen wird regelmäßig geprüft, welche Auswirkungen auf die sogenannten Schutzgüter auftreten, zu denen auch das Klima gehört.
    Wenn ich für den BUND Stellungnahmen zu Bauleitplänen abgebe, dann lese ich diese Passage natürlich mit besonderem Interesse. Meine Erfahrung dabei ist, dass in den ausgelegten Unterlagen die Betrachtung immer auf das lokale Klima beschränkt bleibt. Also das unmittelbare Umfeld des Vorhabens. Außen vor bleiben Treibhausgasemissionen, die einen beträchtlichen Umfang beim Bau und Betrieb von Gebäuden entstehen, und auch durch den Verkehr der von einem Vorhaben
    ausgelöst wird. Ich halte das für einen Planungsmangel und habe es in Stellungnahmen wiederholt angemerkt. Zuletzt bei den Bebauungsplänen Hufelandweg, Möbelhaus Lobeda, Dot Source Campus, und Theobald-Renner-Straße. Bislang habe ich dazu keine befriedigende Antwort erhalten.

    Deshalb freue ich mich, dass ich heute im Rahmen der Einwohnerfragestunde die folgenden Fragen stellen kann:

    1. Teilt die Stadtverwaltung die Auffassung, dass das Klimaschutzgesetz und das Baugesetz eine Betrachtung der Treibhausgasemissionen im Rahmen der Bauleitplanung erfordern ?
    2. Beabsichtigt die Stadt künftig bei der Erstellung von Bauleitplänen die vom Vorhaben hervorgerufenen Treibhausgasemissionen zu ermitteln und emissionsmindernde Maßnahmen festzulegen ?
    3. Welchen Beitrag kann die Bauleitplanung nach Auffassung der Stadt Jena zum Erreichen der von der Stadt beschlossenen Klimaschutzziele leisten ?

    Antwort von Bürgermeister Herrn C. Gerlitz:

    Zu 1: Für Bebauungspläne ist im Regelfall eine Umweltprüfung durchzuführen. Sie ist das zentrale Instrument, die Umweltauswirkung eines Bebauungsplans zu ermitteln und zu bewerten. Die Ergebnisse der Umweltprüfung werden im Umweltbericht beschrieben, der Teil der Begründung zum Bebauungsplan ist. Zu seinem Mindestinhalt gehört auch die in Anlage 1 zum Baugesetzbuch genannte Beschreibung und Bewertung von erheblichen Auswirkungen der geplanten Vorhaben auf das Klima und damit auch eine grundsätzliche Betrachtung der mit der Planung verbundenen Art und des Ausmaßes der Treibhausgasemissionen.

    Zu 2: Auf der Ebene der Bauleitplanung sind die Auswirkungen der Planung im Bezug auf Treibhausgasemissionen quantitativ nicht belastbar zu bestimmen, da lediglich ein planungsrechtlicher Rahmen vorgegeben wird, der dann durch Einzelvorhaben gefüllt wird. Da sind detaillierte und quantifizierbare Angaben erst im Zuge eines nachfolgenden Genehmigungsverfahren zu erwarten und zu bewerten. Im Regelfall erfolgt im Bauleitplanverfahren eine verbal argumentative Abhandlung zur Ermittlung und Bewertung der Auswirkung der Planung auf Klimabelange.

    Zu 3: Im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung werden Klimabelange grundsätzlich abgeprüft und fließen in die planerischen Konzeptionen ein. Auf dieser Ebene können geeignete Entwicklungsflächen ausgewiesen und Nachverdichtungspotentiale identifiziert werden. Die vorbereitende Bauleitplanung beinhaltet die Ausweisung von Bauflächen und Nichtbauflächen und die Verteilung der Nutzungen. Ebenso gehört dazu die Sicherung von Grünflächen und die Ausweisung von Flächen für die notwendige technische Infrastruktur. Bestimmte Parameter sind in diesem Zusammenhang beachtlich, wie die Nähe zu vorhandener Infrastruktur und
    Verkehrsanschluss und Einkaufsmöglichkeiten, Schulen etc. also insgesamt die Stadt der kurzen Wege und das Ziel der Verkehrsvermeidung. Auf der Ebene der Bebauungsplanung hat der Gesetzgeber Voraussetzungen geschaffen, das durch eine entsprechende Ausgestaltung von Plänen und Planfestsetzungen Klimabelangen besonders Rechnung getragen wird. Regelmäßige Inhalte dieser Planverfahren sind Festsetzungen zur kompakten Bauweisen, Flächenausnutzung, lagebezogene Festsetzung zu Art und Maß der Bebauung der Gebäudestellung und damit zur Ausrichtung der Baukörper in Bezug auf Belichtung und Belüftung.
    Ebenso gehören dazu Regelung zu Dachform, grünordnerische Festsetzung,
    Begrünungsmaßnahmen von Dach- und Fassade, oder Wasserrückhaltung und – versickerung. Die Regelungsmöglichkeiten auf der Ebene des Baugesetzbuches können durch Abschlüsse städtebaulicher Verträge ergänzt und konkretisiert werden.
    Beispielsweise kann die Durchführung eines architektonischen Wettbewerbes vertraglich geregelt werden, der eine hohe bauliche und gestalterische Qualität befördert, die wiederum gute Voraussetzung für eine möglichst lange Lebensdauer von Gebäuden bietet.
    Im städtebaulichen Vertrag kann etwa auch der Ausschluss fossiler Brennstoffe bestimmt werden. Zu beachten ist, dass der Gesetzgeber für Planverfahren in Klimabelange ein erhebliches Gewicht beimisst, letzlich jedoch alle Belange in der Planung zusammengetragen und geprüft und den gesamtheitlichen Abwägungsprozess einbezogen werden müssen.

    Nachfrage von Herrn S. Jakobs:

    Die Antwort zu Frage 1 habe ich verstanden, die Frage 2 habe ich mich bemüht prägnant zu formulieren, aber die Antwort dazu habe ich nicht verstanden. Deshalb nochmal die Nachfrage: erklärt die Antwort zu Frage 2, dass die Stadt bislang zu den Treibhausemissionen keine Angaben oder keine Aussagen im Rahmen von ausgelegten Bebauungsplänen trifft?

    Antwort von Herrn Bürgermeister C. Gerlitz:
    Sie haben meine Antwort nicht verstanden, und ich habe jetzt Ihre Nachfrage nicht verstanden. Könnten Sie es nochmal zusammenfassen ?

    Nachfrage von Herrn S. Jakobs:
    Die Frage war ja: beabsichtigt die Stadt bei der Erstellung von Bauleitplänen die vom Vorhaben hervorgerufenen Treibhausgasemissionen zu ermitteln und emissionsmindernde Maßnahmen festzulegen? Dass das in dem Planungsstatus nicht möglich wäre, habe ich dem entnommen. Ich beobachte es ja, dass in den Auslegungsunterlagen gar keine Aussagen zu klimarelevanten also
    treibhausgasrelevanten Effekten enthalten sind. Wollten Sie diese Praxis mit der Antwort auf Frage 2 bestätigen ?

    Antwort von Herrn Bürgermeister C. Gerlitz:
    Nein, ich wollte deutlich machen, dass sehr wohl Klimabelange in den Planverfahren bearbeitet werden, insbesondere aber auch in der vorbereitenden Bebauungsplanung, d.h. in der Flächennutzungsplanung oder dann eben im Parrallelverfahren und darüber hinaus regelmäßig fachlich argumentativ und eben nicht quantitativ gearbeitet wird, weil das ist eben unsere Überzeugung dass es A) nicht vom Gesetzgeber verlangt ist, und B) auch lebenspraktisch nicht realisierbar ist. Wir sind ja über den Klimacheck tatsächlich bemüht auch Klimaauswirkungen von konkreten Baugeschehen zu quantifizieren und wir sehen wie kompliziert das ist und wie wir in Jena Vorreiter sind schon für unsere eigenen Baumaßnahmen und das auch noch anzuwenden auf potentielle Baumaßnahmen, wo wir nur einen groben Rahmen feststellen, das ist zumindest nicht quantifizierbar, d.h. aber nicht, dass es keine Berücksichtigung findet. Natürlich diskutieren wir und müssen wir Klimabelange auch in der Bauleitplanung mit berücksichtigen und mit in die Abwägung einbringen.