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Einwohner*innenanfrage an den Stadtrat vom 27.09.2023

    Frage von Frau Peggy Bätz:

    1. Am 15.12.2022 hat der Stadtrat das „Konzept zur Klimaverträglichkeitsprrüfung von Stadtratsbeschlüssen“ (22/1552-BV) beschlossen. Auf welche Stadtratsbeschlüsse ist dieses Konzept bisher angewandt worden ?
    2. In 3 Monaten endet die im Punkt 003 des o.g. Beschlusses formulierte einjährige Testphase der Klimaverträglichkeitsprüfung. Welche Zwischenbilanz kann nach ¾ der Laufzeit der Testphase gezogen werden?
    3. Laut Beschlussvorlage „Fortschreibung der Strategie für Wachstum und Investitionen“ (23/1914-BV) ist bis Ende 2023 ebenfalls die Wachstumsstrategie zu überarbeiten. Wie wird dabei der inzwischen beschlossene Klima Aktionsplan (22/1794BV) und das o.g. „Konzept zur Klimaverträglichkeitsprüfung von Stadtratsbeschlüssen“ berücksichtigt, insbesondere bei der Überarbeitung der Prioritätenliste (Anlage 3 des Bschlusses 18/1970-BV „Strategie für Wachstum und Investition“)?

    Antwort Bürgermeister C. Gerlitz:

    zur 1. Frage:
    Das Konzept zur Klimaverträglichkeitsprüfung von Stadtratsbeschlüssen wurde gemeinsam mit der Energiewerkstatt EG und dem Beirat für Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung entwickelt und weist im bundesweiten Vergleich einen „Pioniercharakter“auf.
    Ziel der Klimavertr.prüfung ist, mit Hilfe eines für Jena erarbeiteten Exel tools die Klimaauswirkungen ausgewählter Vorhaben im Rahmen der Beschlußvorlagen (BV) zu quantifizieren und zu monitorisieren. Diese innovative Lösung fordert umfangreiche Vorbereitungsmaßnahmen, bevor es zur praktischen Anwendung kommen kann. Dazu zählen Anwendungsschulungen, Bereitstellung von Informationsmaterial für die tool Anwender, sowie die Anpassung der BV, techn. Einbindung ins session. (??? war nicht gut zu verstehen)
    Die einjährige Testphase hat noch nicht begonnen, und bisher ist noch keine BV bzgl. der Klimaverträglichkeit quantifiziert worden. D.h. nicht, dass nichts bewertet worden ist, aber Quantifizierung war hier das neue Element. (?)
    Hier sei besonders darauf hinzuweisen, dass mit der Bearbeitung des KAP die personellen Kapazitäten sehr gebunden waren; und auch immer noch sind. Gleichzeitig konnten noch keine personellen Ressourcen geschaffen werden. Nichtsdestotrotz ist Jena an einem zügigen Beginn der Testphase interessiert und plant diese im 4. Quartal 2023.

    zur 2. Frage:
    Eine Zwischenbilanz kann aus o.g. Gründen nicht gezogen werden, aber dafür Erkenntnisse zu Umfang und Arbeitsaufwand…..

    zur 3. Frage:
    Die BV zur Fortschreibung der Strategie zu Wachstum und Investition ist in die zuständigen Ausschüsse verwiesen worden und noch nicht beschlossen. Der Stadtentwicklungsausschuß und der Finanzausschuß haben sich jeweils in 1. Lesung mit dieser BV beschäftigt, inwieweit eine Fortschreibung erfolgen wird und kann dementsprechend heute noch nicht abgesehen werden.
    Die Erkenntnisse und Maßnahmen die aus dem KAP hervorgehen, insbesondere bzgl. deren energetischen Standards im Bereich der Gebäudesanierung und Neubau, sowie der Verbesserung der Fuß- und Radwegeinfrastruktur und Steigerung der ÖPNV Attraktivität, sind bei einer mögl. Fortschreibung zu berücksichtigen.
    Ziel der Klimavert.prüfung ist, klimarelevante BV, die dem Stadtrat vorgelegt werden, hinsichtlich ihrer Klimaauswirkung zu quantifizieren. Die Auswahl klimarelevanter BV erfolgt über die Berechungsliste welche das Konzept zur Klimaverträglichkeit ist. Somit werden künftig auch die Vorhaben von der Prioritätenliste einer Klimaverträglichkeit unterzogen, sofern sie eine Klimarelevanz aufweisen und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.