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Einwohner*innenanfragen an den Stadtrat vom 25.1.2023

    > Frage zu aktuellen energiepolitischen und wirtschaftlichen Entwicklungen und den damit im Zusammenhang stehenden Belastungen

    Frage wurde von Frau Lustermann :
    Aufgrund der Energiekrise, kommt es zu starken Belastungen der Stadtwerke Energie Jena und jedes einzelnen Bürgers.

    1. Ist die Stadt Jena gewillt die jährliche Gewinnausschüttung der Stadtwerke Energie an die Gesellschafter zu reduzieren, bzw. auszusetzen?

    2. Wird die Stadt Jena auf Jenawohnen hinwirken ein Mietmoratorium einzuhalten bzw. die im letzten halben Jahr geforderte Mieterhöhung auszusetzen?

    3. Wird sich die Stadt Jena bei den Stadtwerken Energie dafür einsetzen, dass Strom- und Gassperrungen bei ausstehenden Zahlungen nicht durchgesetzt werden, sowie bei Jenawohnen sich einsetzen, dass auf eine Kündigung bei ausstehenden Betriebskostenzahlung verzichtet wird? Wird das Preismodell bei Jenawohnen umstrukturiert, so dass ein Grundbedarf an Energie viel kostengünstiger ist, als der Bedarf darüber hinaus?

    Antwort des Oberbürgermeisters Herr Dr. Nitzsche:

    1. Die Gesellschafter der Stadtwerke Energie Jena sind: die Stadt Jena, die Thüga, die Stadt Pößneck und die Bürger Energie. Diese entscheiden gemeinsam über die Ausschüttung. In den letzten 2 Jahren wurden größere Beträge zurückgehalten, um
    a) die Ergebnislinie der Stadtwerke Jena in diesen schwierigen Zeiten zu stabilisieren
    b) die Netze ausbauen zu können, in einer Stadt, die wachsen will und deren Infrastruktur mithalten muss
    c) Risiken abzupuffern.
    Das wird Jahr für Jahr durch die Gesellschafter entschieden.

    2. Ein Mietmoratorium wäre eine große Herausforderung f. Jenawohnen, da saniert und neu gebaut werden muss. Zugleich sollte aufgrund eines Stadtratsbeschlusses Jenawohnen eine jährliche Mietpreiserhöhung auf 1,5% deckeln („moderate Preispolitik“). Ein Mietmoratorium ist für ein gesundes Unternehmen nicht möglich, 1,5 % ist eigentlich auch schon zu wenig. Damit würden Sanierungen und Neubauten reduziert bei angespanntem Wohnungsmarkt.

    3. Es gibt kaum vermehrte Strom – und Gassperrungen, was für die Stadtwerke die Ultima ratio sei. Wenn es der Fall sein sollte (in Einzelfällen, durch die Energiepreisentwicklung höher, aber nicht deutlich nach oben geschnellt), werden die Betroffenen finanziell und anderweitig beraten (Sozialdienst und Energiesparcheck durch die Caritas). Rechtzeitig auf die Stadtwerke zukommen.
    Zur Preisentwicklung: die Stadtwerke sind nicht so ganz frei. Sie hängt von der Preisentwicklung der Märkte ab, da viel Energie eingekauft wird und nicht selbst produziert wird, muss dann an den Kunden weitergereicht werden. Treue Kunden profitieren von der langfristigen Beschaffungsstrategie der Stadtwerke. Discounterkunden, deren günstiger Energielieferant aufgegeben hat, mussten von den Stadtwerken übernommen werden.
    [Anmerkung: keine umfassende Antwort auf die Frage der Preisstaffelung]

    Nachfrage von Frau Lustermann:
    Gab es im letzten halben Jahr seit der Energiepreissteigerung deutlich erhöhte
    Kündigungen bzw. Sperrungen der Energielieferung durch die Stadtwerke ?

    Antwort des Oberbürgermeisters:
    Exakte Zahlen können nicht genannt werden , aber es sei nicht signifikant mehr gewesen. Es wurde mit viel mehr Andrang und Anfragen bei den Stadtwerken gerechnet.


    > Frage zum zukünftigen Verkehrskonzept der östlichen Innenstadt
    Frage von Herrn Pascal Zillmann:


    1. Wie ist der aktuelle Zeitplan zur Erarbeitung des städtebaulichen Konzepts, sowie der Planung des östlicher Löbdergrabens, zu dem die Stadtverwaltung in Punkt 003 des Beschlusses 20/390-BV Osttangente Jena, Bestätigung der Vorplanung, beauftragt wurde?

    2. Wie ist die Verkehrsführung nach Abschluss des Baus der sog. Osttangente für den Lieferverkehr, den übrigen Kraftverkehr, den Fußverkehr, den Rollstuhlverkehr, den Fahrradverkehr geplant, welche das Gebiet des Inselsplatzes als Start oder Ziel haben ?

    3. Welche Restriktionen im Verkehrsbereich ergeben sich durch die zu erwartende Verkehrssituation nach Teilfrage 2 für die Umgestaltung des östlichen Löbdergrabens ?

    Antwort des Bürgermeisters und Dezernenten Herr Gerlitz:

    1. Der östliche Löbdergraben muss im Zusammenhang mit der Osttangente geplant werden und die Zeitschiene ist zu beachten. Der östl. Löbdergraben ist eine wichtige Umleitungsstrecke für die Ostumfahrung während der Bauzeit, um dann danach umgestaltet zu werden (Beschluss). Die Zeitschiene: Planfeststellungsverfahren ist in der Vorprüfung der Unterlagen, parallel gab es eine Änderung (durch den Stadtentwicklungsausschuss Herbst 22) : Wegfall der unterirdischen Zuwegung für das Parkhaus. Nach offiziellen Start des Planfeststellungsverfahrens vom Landesverwaltungsamt (Dauer des Verfahrens ein Jahr: Planfeststellungsbeschluss), anschl. kann dann die Ausführungsplanung begonnen werden (=> Baustart frühestens 2025). Ca. 3 Jahre Bauzeit sind eingeplant. Deshalb macht es jetzt wenig Sinn schon jetzt eine Planung für den östlichen Löbdergraben aufzustellen, die in 3 oder 4 Jahren wieder verändert werden, da nachträgl. Änderungen immer sehr kostenintensiv sind.

    2. Die zukünftige Verkehrsführung ergibt sich aus dem Bebauungsplan Inselplatz, der inneren Erschließung sowie dem Planfeststellungsverfahren Osttangente. Der Inselplatz wird oberirdisch verkehrsfrei, d.h. als Fußgängerzone geplant. Lieferverkehr zu den Instituten und der Mensa muss und wird möglich sein. Wenn der Inselplatz entwickelt ist, wird das weniger Auswirkungen auf die Verkehrsführung haben.

    3. Hier sind keine grundlegenden Änderungen hinsichtlich der Verkehrsführung zu
    erwarten. Auf beiden Strecken (östl. Löbdergraben und Bahndamm) finden wir eine extrem hohe Verkehrsbelegung vor und deshalb soll die Osttangente gebaut werden, zur Verkehrsbündelung dort und Verringerung der trennenden Wirkung des östlichen Löbdergrabens. Zudem ist es ein wichtiger ÖPNV Knotenpunkt. Auch heute schon können nicht alle „Umsteigebeziehungen am Holzmarkt und Teichgraben“ lt. Jenaer Nahverkehr abgebildet werden. Nach Ausbau der Osttangente haben wir „viel viel mehr Freiheitsgrade zum Rückbau von Spuren“ und zum Ausbau für Radwege und ÖPNV.

    Nachfrage von Herrn P. Zillmann:

    Aufgrund der Möglichkeit der Zufahrt zum Inselplatz über den östlichen Löbdergraben (Blockumfahrung des Inselplatzes) wird eine gänzliche Sperrung des östlichen Löbdergrabens für den KFZ Verkehr nicht möglich sein und damit bleibt es eine attraktive Abkürzung zwischen Stadtrodaer Str. und Fürstengraben. Wie hoch schätzen Sie diese Verkehrszunahme ein ?

    Antwort Bürgermeister und Dezernent Herr C. Gerlitz:

    Die Nutzung des Inselplatz selber wird keinesfalls zu einer massiven Steigerung des Verkehrsaufkommens am östl. Löbdergraben nach sich ziehen. Für die Blockumfahrung wird er aber notwendig sein. Verkehrsbehördlich kann man es unterbinden, damit der auch heute schon überwiegende Teil des Verkehrsflusses, der auf den westlichen Fürstengraben abbiegt, nicht am östl. Löbdergraben entlang fließt, sondern über die Osttangente laufen muss, welches dann eben der viel attraktivere Weg für den KfZ Verkehr sein wird.