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Einwohner*innenanfrage vom 22.2.2022

    Anfrage von Herrn Dr. Nonnast zum Autoverkehr in der Jahnstr.

    Vorwort:
    Seit Oktober ist die Jahnstraße in Jena West aufgrund einer Haussanierung für Autos gesperrt. Die Fahrbahn ist auf 1,50 m verengt, da kommen also nur Fußgänger und Fahrradfahrer durch. Durch die Aufhebung der üblichen Einbahnstraßenregelung kommen Anwohner trotzdem an alle Stellaplätze, vom Jahnplatz aus, in die sonst verbotene Richtung, in eine Sackgasse fahrend.
    Dadurch hat sich für die Anwohnerinnen und Anwohner das Verkehrsaufkommen in der Straße deutlich reduziert. Die Bewohnerinnen sind mit dieser Verkehrssituation überwiegend zufrieden. Im Entwurf für den Radverkehrsplan 2035+ ist die Jahnstraße als Fahrradstraße mit Anlieger frei vorgesehen. In der Online-Bürgerbeteiligung dazu ist dies auch mit 95 zu 4 von Bürgern, die abgestimmt haben, positiv aufgenommen worden. Durch dieses Baugeschehen ist das seit 5 Monaten schon eine Fahrradstr. mit Anlieger frei.

    1. Beabsichtigt die Stadt Jena die Gelegenheit zu nutzen, die Jahnstr, die stark von Fahrradfahrenden genutzt wird, bis spätestens zum Abschluss der Baumaßnahme Ende März umzubeschildern als Fahrradstraße mit Anlieger frei?

    2. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt Jena, den üblicherweise erheblichen Parksuch-und Durchgangs-Schleichverkehr in der Jahnstraße in Zukunft zu vermeiden, z.B. durch Beibehaltung der aktuellen unechten Sackgassenregelung ?

    3. Der Schleichverkehr kommt v.a. vom Ernst-Heckel-Platz/Carl Zeiss Platz.
    Wird erwogen eine stadtauswärtsführende, links in die Lutherstr. abbiegende Vorfahrtsstr. einzuführen, damit der Verkehr in diese Straße einbiegt, die ja die eigentliche Durchgangsstraße/Hauptstraße ist und nicht in die Jahnstraße rein gelotst wird?!

    Antwort von Herrn Bürgermeister und Dezernent C. Gerlitz:

    Wie beschrieben sind die aktuellen Einschränkungen der Spur durch die aktuelle Baumaßnahme bedingt. Die Ausschilderung der Jahnstraße als Fahrradstraße soll tatsächlich noch 2023 erfolgen. Das ist in der Tat geplant, aber nicht direkt nach Beendigung der Baumaßnahme. Zwischenzeitlich wird wieder nur einseitiger PKW-Verkehr dort angeordnet werden. An der Kreuzung Ernst-Heckel-Platz/Lutherstraße ist keine Änderung der Vorfahrtsberechtigten-Straßen geplant. Die Einrichtung einer abknickenden Hauptstraße ist durch die obere Straßenverkehrsbehörde zu genehmigen. Wir sehen nicht, dass die an dieser Stelle genehmigungsfähig wäre, da die Örtlichkeit baulich dem komplett widerspricht und wir sie daher dort nicht für zulässig halten. Gleichwohl werden wir die Wegweisungen nochmal überprüfen und ggf. Anpassungen vornehmen.“